Bundesverfassung
Aktuelle Abstimmungen

Aktuelle Verfassungsänderungen

Diese Vorlagen stehen aktuell zur Abstimmung oder wurden kürzlich entschieden und ändern die Bundesverfassung. Hier sehen Sie für jede betroffene Bestimmung den genauen Textunterschied.

Demnächst zur Abstimmung

Volksabstimmung vom 27. September 2026
2 Vorlagen
Zur Abstimmung am 27. September 2026

Neutralitätsinitiative

Offizielle Infos

Will die immerwährende und bewaffnete Neutralität der Schweiz in einem neuen Verfassungsartikel verankern: kein Beitritt zu Militärbündnissen, keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten (Vorbehalt UNO), Nutzung der Neutralität für gute Dienste. Bundesrat und Parlament empfehlen Nein.

Komitee «Pro Schweiz»Aussenpolitik

Vorgeschlagene Verfassungsänderung (1 Artikel)

Art. 54a: Schweizerische Neutralität (neuer Artikel)

1Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.

4Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

Neuer Artikel — vollständig hinzugefügt.

Zur Abstimmung am 27. September 2026

Ernährungsinitiative

Offizielle Infos

Will die Ernährungssicherheit stärken: ein neuer Artikel zur Erhaltung von Ökosystemen und Biodiversität (Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft für Stickstoff und Phosphor), Umbau der Versorgungssicherheit (Art. 104a) mit Schutz des Grundwassers, einem angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent und Förderung pflanzlicher Lebensmittel. Bundesrat und Parlament empfehlen Nein.

Verein «Sauberes Trinkwasser für alle»Umwelt

Vorgeschlagene Verfassungsänderung (1 Artikel)

Art. 74a: Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität (neuer Artikel)

1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.

2Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.

Neuer Artikel — vollständig hinzugefügt.

Kürzlich entschieden

Die jüngsten Verfassungs-Vorlagen und ihr Ergebnis. Angenommene Vorlagen sind in der Verfassung bereits berücksichtigt, sobald sie in Kraft sind.

Abgelehnt · 45,2 % JaStände 10:13

Keine 10-Millionen-Schweiz

Offizielle Infos

Wollte die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf höchstens 10 Millionen begrenzen und bei Überschreiten Massnahmen erzwingen. Wurde am 14. Juni 2026 von Volk und Ständen abgelehnt.

Schweizerische Volkspartei (SVP)Bevölkerung14. Juni 2026
Direkter GegenentwurfAngenommen · 73,4 % JaStände 23:0

Gegenentwurf Bargeldversorgung

Offizielle Infos

Direkter Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament zur Bargeld-Initiative. Hebt den Franken als Währung und die Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe. Wurde am 8. März 2026 mit 73,4 % Ja und von allen Ständen angenommen – die Änderung von Art. 99 ist seither in Kraft.

in Kraft seit 8. März 2026

Bundesrat und ParlamentWirtschaft8. März 2026

Verfassungsänderung (in Kraft) (1 Artikel)

Art. 99: Geld- und Währungspolitik

Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu. Die schweizerische Währung ist der Franken. Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet. Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung. Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten. Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.

Abgelehnt · 45,6 % JaStände 9:14

Bargeld-Initiative

Offizielle Infos

Wollte die Verfügbarkeit von Bargeld und den Franken in der Verfassung verankern. Wurde am 8. März 2026 mit 54,4 % Nein abgelehnt; angenommen wurde stattdessen der direkte Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament.

Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS)Wirtschaft8. März 2026

Abgelehnter Änderungsvorschlag (1 Artikel)

Art. 99: Geld- und Währungspolitik

Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu. Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet. Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten. Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone. Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Abgelehnt · 38,0 % JaStände 0:23

SRG-Initiative

Offizielle Infos

Wollte die Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte auf 200 Franken pro Jahr begrenzen und Unternehmen von der Abgabe befreien. Wurde am 8. März 2026 mit 61,9 % Nein und von allen Ständen abgelehnt.

Initiativkomitee «200 Franken sind genug!»Medien8. März 2026

Abgelehnter Änderungsvorschlag (1 Artikel)

Art. 93: Radio und Fernsehen

Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes. Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck. Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet. Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen. Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden. Der jährliche Abgabebetrag für Privathaushalte beträgt höchstens 200 Franken. Unternehmen sind von der Abgabepflicht befreit.

Abgelehnt · 29,3 % JaStände 0:23

Klimafonds-Initiative

Offizielle Infos

Wollte einen Klimafonds einrichten, über den der Bund in Klimaschutz, erneuerbare Energien und den sozialverträglichen Umbau investiert. Wurde am 8. März 2026 mit 70,7 % Nein und von allen Ständen abgelehnt.

SP und GrüneUmwelt8. März 2026
Angenommen · 57,7 % JaStände 16,5:6,5

Eigenmietwert-Systemwechsel

Offizielle Infos

Verfassungsgrundlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwerts) und eine neue kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften. Wurde am 28. September 2025 von Volk und Ständen angenommen; tritt aber erst auf 2029 in Kraft.

angenommen – tritt voraussichtlich 2029 in Kraft

Bundesrat und ParlamentFinanzen28. September 2025