Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte🗳️Politik & Demokratie

Thematische Verbindungen

Art. 34: Politische Rechte

Politische Rechte sind die Grundlage für das Volksinitiativrecht

Artikel 139

Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung

Einfach erklärt

100'000 Stimmberechtigte können innerhalb von 18 Monaten eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Die Initiative kann als allgemeine Anregung oder als fertiger Text eingereicht werden. Die Bundesversammlung kann einen Gegenentwurf vorlegen.

Gesetzestext

1100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.

2Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben.

3Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

4Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden, so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Ständen zur Abstimmung. Lehnt sie die Initiative ab, so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung; das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus.

5Eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Aktueller Bezug

Wie dieser Artikel heute relevant ist

Alltagsbeispiel

Aktuelle Volksinitiativen

Das Volksinitiativrecht ist ein zentrales Element der direkten Demokratie. Aktuell laufen mehrere Initiativen, darunter zur Biodiversität, zum Mietrecht und zur Gesundheitsversorgung. Jede Initiative braucht 100'000 Unterschriften innert 18 Monaten.

März 2025

Aktuelle Initiativen

Verwandte Artikel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 194

Teilrevision

Einfach erklärt

Eine Teiländerung der Verfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden. Sie muss thematisch zusammenhängen und darf zwingendes Völkerrecht nicht verletzen.

Gesetzestext

1Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.

2Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.

3Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.

Volksrechte

Artikel 138

Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

Einfach erklärt

100'000 Stimmberechtigte können innerhalb von 18 Monaten eine komplette Neufassung der Bundesverfassung vorschlagen.

Gesetzestext

1100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.

2Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Volksrechte

Artikel 140

Obligatorisches Referendum

Einfach erklärt

Über Verfassungsänderungen und den Beitritt zu internationalen Organisationen müssen Volk und Stände abstimmen (obligatorisches Referendum).

Gesetzestext

1Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

  • a.die Änderungen der Bundesverfassung;
  • b.der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
  • c.die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

2Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:

  • a.die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
  • a bis.
  • b.die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
  • c.die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.
Volksrechte

Artikel 139b

Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf

Einfach erklärt

Wenn eine Volksinitiative und ein Gegenentwurf vorliegen, kann man beiden zustimmen und in einer Stichfrage angeben, welche Vorlage man bevorzugt.

Gesetzestext

1Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig über die Initiative und den Gegenentwurf ab.

2Sie können beiden Vorlagen zustimmen. In der Stichfrage können sie angeben, welcher Vorlage sie den Vorrang geben, falls beide angenommen werden.

3Erzielt bei angenommenen Verfassungsänderungen in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen, so tritt die Vorlage in Kraft, bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 193

Totalrevision

Einfach erklärt

Eine komplette Neufassung der Verfassung kann vom Volk, einem Rat oder der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Stimmt das Volk zu, werden beide Räte neu gewählt.

Gesetzestext

1Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der beiden Räte vorgeschlagen oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.

2Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so entscheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision.

3Stimmt das Volk der Totalrevision zu, so werden die beiden Räte neu gewählt.

4Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dürfen nicht verletzt werden.