Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 170

Überprüfung der Wirksamkeit

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024