BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 170
Überprüfung der Wirksamkeit
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.