BundesverfassungGrundrechte
Artikel 22
Versammlungsfreiheit
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.
Zuletzt aktualisiert: 2024