BundesverfassungGrundrechte
Artikel 38
Erwerb und Verlust der Bürgerrechte
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie die Wiedereinbürgerung. Er erlässt Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Er erleichtert die Einbürgerung von: a. Personen der dritten Ausländergeneration; b. staatenlosen Kindern.
Zuletzt aktualisiert: 2024