Artikel 38
Erwerb und Verlust der Bürgerrechte
Einfach erklärt
Der Bund regelt, wie man das Schweizer Bürgerrecht erhält oder verliert. Er legt Mindestregeln für die Einbürgerung fest und erleichtert die Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration und staatenlose Kinder.
Gesetzestext
1Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie die Wiedereinbürgerung.
2Er erlässt Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
3Er erleichtert die Einbürgerung von:
- a.Personen der dritten Ausländergeneration;
- b.staatenlosen Kindern.