Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🤝Gesellschaft
Verwandt:Art. 70

Artikel 4

Landessprachen

Einfach erklärt

Die Schweiz hat vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Gesetzestext

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Allgemeine Bestimmungen

Artikel 70

Sprachen

Einfach erklärt

Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch ist Amtssprache im Verkehr mit rätoromanischsprachigen Personen. Bund und Kantone fördern die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.

Gesetzestext

1Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.

2Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.

3Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.

4Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.

5Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.