BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 64
Forschung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation. Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind. Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.
Zuletzt aktualisiert: 2024