Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🌿Umwelt & Natur

Artikel 79

Fischerei und Jagd

Einfach erklärt

Der Bund legt Grundsätze für Fischerei und Jagd fest, um die Artenvielfalt zu erhalten.

Gesetzestext

Der Bund legt Grundsätze fest über die Ausübung der Fischerei und der Jagd, insbesondere zur Erhaltung der Artenvielfalt der Fische, der wild lebenden Säugetiere und der Vögel.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Verwandte Artikel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 64a

Weiterbildung

Einfach erklärt

Der Bund legt Grundsätze für die Weiterbildung fest und kann sie fördern.

Gesetzestext

1Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.

2Er kann die Weiterbildung fördern.

3Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 77

Wald

Einfach erklärt

Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz- und Nutzfunktionen erfüllen kann, und fördert Massnahmen zu seiner Erhaltung.

Gesetzestext

1Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz‑, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann.

2Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest.

3Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes.