Artikel 99
Geld- und Währungspolitik
Einfach erklärt
Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; die Schweizer Währung ist der Franken. Die Nationalbank führt eine unabhängige Geldpolitik und stellt die Versorgung mit Bargeld sicher. Mindestens zwei Drittel ihres Gewinns gehen an die Kantone.
Gesetzestext
1Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.
1bisDie schweizerische Währung ist der Franken.
2Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet.
2bisDie Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
3Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten.
4Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.