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Artikel 104a

Ernährungssicherheit

Einfach erklärt

Der Bund sichert die Versorgung mit Lebensmitteln durch Schutz des Kulturlandes, nachhaltige Produktion und einen schonenden Umgang mit Lebensmitteln.

Gesetzestext

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:

  • a.die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
  • b.eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
  • c.eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;
  • d.grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
  • e.einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.
Zuletzt aktualisiert: 2024

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Allgemeine Bestimmungen

Artikel 104

Landwirtschaft

Einfach erklärt

Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft nachhaltig produziert und zur Ernährungssicherheit, Landschaftspflege und dezentralen Besiedlung beiträgt. Er unterstützt Bauernbetriebe mit Direktzahlungen und fördert umweltfreundliche Produktion.

Gesetzestext

1Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

  • a.sicheren Versorgung der Bevölkerung;
  • b.Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
  • c.dezentralen Besiedlung des Landes.

2Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.

3Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:

  • a.Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.
  • b.Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
  • c.Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel.
  • d.Er schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen.
  • e.Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern sowie Investitionshilfen leisten.
  • f.Er kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes erlassen.

4Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 118

Schutz der Gesundheit

Einfach erklärt

Der Bund schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er regelt den Umgang mit Lebensmitteln, Medikamenten und Chemikalien und bekämpft übertragbare Krankheiten. Tabakwerbung, die Kinder erreicht, ist verboten.

Gesetzestext

1Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit.

2Er erlässt Vorschriften über: a. den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können; b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht; * c. den Schutz vor ionisierenden Strahlen.