BundesverfassungGrundrechte
Artikel 11
Schutz der Kinder und Jugendlichen
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.
Zuletzt aktualisiert: 2024