Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 11

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.

Zuletzt aktualisiert: 2024