Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte

Artikel 139b

Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig über die Initiative und den Gegenentwurf ab. Sie können beiden Vorlagen zustimmen. In der Stichfrage können sie angeben, welcher Vorlage sie den Vorrang geben, falls beide angenommen werden. Erzielt bei angenommenen Verfassungsänderungen in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen, so tritt die Vorlage in Kraft, bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben.

Zuletzt aktualisiert: 2024