BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 143
Wählbarkeit
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
In den Nationalrat, in den Bundesrat und in das Bundesgericht sind alle Stimmberechtigten wählbar.
Zuletzt aktualisiert: 2024
In den Nationalrat, in den Bundesrat und in das Bundesgericht sind alle Stimmberechtigten wählbar.