Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 189

Zuständigkeiten des Bundesgerichts

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung: a. von Bundesrecht; b. von Völkerrecht; c. von interkantonalem Recht; d. von kantonalen verfassungsmässigen Rechten; e. der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften; f. von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte. Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen. Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.

Zuletzt aktualisiert: 2024