Artikel 189
Zuständigkeiten des Bundesgerichts
Einfach erklärt
Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung von Bundesrecht, Völkerrecht und kantonalen Rechten. Es entscheidet auch Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen.
Gesetzestext
1Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:
- a.von Bundesrecht;
- b.von Völkerrecht;
- c.von interkantonalem Recht;
- d.von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
- e.der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
- f.von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.
2Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.
3Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.
4Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.