Artikel 39
Ausübung der politischen Rechte
Einfach erklärt
Der Bund regelt die politischen Rechte auf Bundesebene, die Kantone auf kantonaler und kommunaler Ebene. Man stimmt am Wohnsitz ab und darf nur in einem Kanton politische Rechte ausüben.
Gesetzestext
1Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten.
2Die politischen Rechte werden am Wohnsitz ausgeübt. Bund und Kantone können Ausnahmen vorsehen.
3Niemand darf die politischen Rechte in mehr als einem Kanton ausüben.
4Die Kantone können vorsehen, dass Neuzugezogene das Stimmrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten erst nach einer Wartefrist von höchstens drei Monaten nach der Niederlassung ausüben dürfen.