Artikel 136
Politische Rechte
Einfach erklärt
Alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren haben das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen sowie Volksinitiativen und Referenden zu ergreifen.
Gesetzestext
1Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.
2Sie können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.