Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung🗳️Politik & Demokratie

Artikel 147

Vernehmlassungsverfahren

Einfach erklärt

Bei wichtigen Gesetzen und Vorhaben werden Kantone, Parteien und interessierte Kreise zur Stellungnahme eingeladen (Vernehmlassung).

Gesetzestext

Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Volksrechte

Artikel 137

Politische Parteien

Einfach erklärt

Die politischen Parteien helfen bei der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit.

Gesetzestext

Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit.

Staatsleitung

Artikel 163

Form der Erlasse der Bundesversammlung

Einfach erklärt

Die Bundesversammlung erlässt Gesetze als Bundesgesetze oder Verordnungen. Andere Beschlüsse heissen Bundesbeschlüsse.

Gesetzestext

1Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung.

2Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses; ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet.

Volksrechte

Artikel 141a

Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen

Einfach erklärt

Wenn ein internationaler Vertrag genehmigt wird, kann die Bundesversammlung die nötigen Gesetzes- oder Verfassungsänderungen gleich mit einbeziehen.

Gesetzestext

1Untersteht der Genehmigungsbeschluss eines völkerrechtlichen Vertrags dem obligatorischen Referendum, so kann die Bundesversammlung die Verfassungsänderungen, die der Umsetzung des Vertrages dienen, in den Genehmigungsbeschluss aufnehmen.

2Untersteht der Genehmigungsbeschluss eines völkerrechtlichen Vertrags dem fakultativen Referendum, so kann die Bundesversammlung die Gesetzesänderungen, die der Umsetzung des Vertrages dienen, in den Genehmigungsbeschluss aufnehmen.

Grundrechte

Artikel 39

Ausübung der politischen Rechte

Einfach erklärt

Der Bund regelt die politischen Rechte auf Bundesebene, die Kantone auf kantonaler und kommunaler Ebene. Man stimmt am Wohnsitz ab und darf nur in einem Kanton politische Rechte ausüben.

Gesetzestext

1Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten.

2Die politischen Rechte werden am Wohnsitz ausgeübt. Bund und Kantone können Ausnahmen vorsehen.

3Niemand darf die politischen Rechte in mehr als einem Kanton ausüben.

4Die Kantone können vorsehen, dass Neuzugezogene das Stimmrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten erst nach einer Wartefrist von höchstens drei Monaten nach der Niederlassung ausüben dürfen.

Staatsleitung

Artikel 164

Gesetzgebung

Einfach erklärt

Alle wichtigen Regeln müssen in einem Bundesgesetz stehen, zum Beispiel über politische Rechte, Grundrechte, Steuern und die Organisation des Bundes.

Gesetzestext

1Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:

  • a.die Ausübung der politischen Rechte;
  • b.die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;
  • c.die Rechte und Pflichten von Personen;
  • d.den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;
  • e.die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;
  • f.die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;
  • g.die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden.

2Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.