BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 161
Instruktionsverbot
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen. Sie legen ihre Interessenbindungen offen.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen. Sie legen ihre Interessenbindungen offen.