Bundesverfassung
Zurück zu: Staatsleitung
BundesverfassungStaatsleitung🗳️Politik & Demokratie

Artikel 170

Überprüfung der Wirksamkeit

Einfach erklärt

Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Wirksamkeit der Bundesmassnahmen überprüft wird.

Gesetzestext

Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024