Artikel 170
Überprüfung der Wirksamkeit
Einfach erklärt
Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Wirksamkeit der Bundesmassnahmen überprüft wird.
Gesetzestext
Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Zuletzt aktualisiert: 2024