Bundesverfassung
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Alle Artikel

Hier findest du alle hinterlegten Artikel der Bundesverfassung in numerischer Reihenfolge.

Art. 1

Schweizerische Eidgenossenschaft

Allgemeine Bestimmungen

Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus,...

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Art. 2

Zweck

Allgemeine Bestimmungen

Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Un...

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Art. 3

Kantone

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist;...

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Art. 4

Landessprachen

Allgemeine Bestimmungen

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch....

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Art. 5

Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

Allgemeine Bestimmungen

Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Staatliches Handeln muss im öffentlichen ...

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Art. 5a

Subsidiarität

Allgemeine Bestimmungen

Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten...

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Art. 6

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Allgemeine Bestimmungen

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung de...

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Art. 7

Menschenwürde

Grundrechte

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen....

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Art. 8

Rechtsgleichheit

Grundrechte

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen ...

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Art. 9

Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Grundrechte

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben ...

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Art. 10

Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

Grundrechte

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Jeder Mensch hat das Recht auf p...

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Art. 10a

Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts

Grundrechte

Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sin...

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Art. 11

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Grundrechte

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung i...

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Art. 12

Recht auf Hilfe in Notlagen

Grundrechte

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung...

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Art. 13

Schutz der Privatsphäre

Grundrechte

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Bri...

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Art. 14

Recht auf Ehe und Familie

Grundrechte

Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet....

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Art. 15

Glaubens- und Gewissensfreiheit

Grundrechte

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ...

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Art. 16

Meinungs- und Informationsfreiheit

Grundrechte

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung fr...

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Art. 17

Medienfreiheit

Grundrechte

Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnisc...

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Art. 18

Sprachenfreiheit

Grundrechte

Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet....

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Art. 19

Anspruch auf Grundschulunterricht

Grundrechte

Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet....

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Art. 20

Wissenschaftsfreiheit

Grundrechte

Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet....

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Art. 21

Kunstfreiheit

Grundrechte

Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet....

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Art. 22

Versammlungsfreiheit

Grundrechte

Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren...

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Art. 23

Vereinigungsfreiheit

Grundrechte

Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vere...

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Art. 24

Niederlassungsfreiheit

Grundrechte

Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Sie haben...

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Art. 25

Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung

Grundrechte

Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden; sie dürfen nur mit ihr...

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Art. 26

Eigentumsgarantie

Grundrechte

Das Eigentum ist gewährleistet. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleic...

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Art. 27

Wirtschaftsfreiheit

Grundrechte

Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie...

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Art. 28

Koalitionsfreiheit

Grundrechte

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ihre Organisation...

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Art. 29

Allgemeine Verfahrensgarantien

Grundrechte

Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerecht...

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Art. 29a

Rechtsweggarantie

Grundrechte

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. B...

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Art. 30

Gerichtliche Verfahren

Grundrechte

Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ei...

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Art. 31

Freiheitsentzug

Grundrechte

Die Freiheit darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im G...

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Art. 32

Strafverfahren

Grundrechte

Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Jede angeklagte Person hat Ans...

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Art. 33

Petitionsrecht

Grundrechte

Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile e...

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Art. 34

Politische Rechte

Grundrechte

Die politischen Rechte sind gewährleistet. Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Wil...

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Art. 35

Verwirklichung der Grundrechte

Grundrechte

Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Wer staatliche Aufgaben wahrn...

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Art. 36

Einschränkungen von Grundrechten

Grundrechte

Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkung...

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Art. 37

Bürgerrechte

Grundrechte

Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht d...

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Art. 38

Erwerb und Verlust der Bürgerrechte

Grundrechte

Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt...

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Art. 39

Ausübung der politischen Rechte

Grundrechte

Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, die Kantone regeln sie in ka...

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Art. 40

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Grundrechte

Der Bund fördert die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zu...

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Art. 41

Artikel 41

Grundrechte

Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafü...

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Art. 42

Aufgaben des Bundes

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist....

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Art. 43

Aufgaben der Kantone

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen....

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Art. 43a

Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlich...

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Art. 44

Grundsätze

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie sc...

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Art. 45

Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone wirken nach Massgabe der Bundesverfassung an der Willensbildung des Bundes mit, insbeson...

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Art. 46

Umsetzung des Bundesrechts

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone setzen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz um. Bund und Kantone könn...

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Art. 47

Eigenständigkeit der Kantone

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund wahrt die Eigenständigkeit der Kantone. Er belässt den Kantonen ausreichend eigene Aufgaben...

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Art. 48

Verträge zwischen Kantonen

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone können miteinander Verträge schliessen sowie gemeinsame Organisationen und Einrichtungen...

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Art. 48a

Allgemeinverbindlicherklärung und Beteiligungspflicht

Allgemeine Bestimmungen

Auf Antrag interessierter Kantone kann der Bund in folgenden Aufgabenbereichen interkantonale Verträ...

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Art. 49

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts

Allgemeine Bestimmungen

Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. Der Bund wacht über die Einhaltung des Bund...

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Art. 50

Artikel 50

Allgemeine Bestimmungen

Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Der Bund beachtet bei s...

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Art. 51

Kantonsverfassungen

Allgemeine Bestimmungen

Jeder Kanton gibt sich eine demokratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und mus...

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Art. 52

Verfassungsmässige Ordnung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone. Er greift ein, wenn die Ordnung in eine...

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Art. 53

Bestand und Gebiet der Kantone

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund schützt Bestand und Gebiet der Kantone. Änderungen im Bestand der Kantone bedürfen der Zust...

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Art. 54

Auswärtige Angelegenheiten

Allgemeine Bestimmungen

Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes. Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der U...

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Art. 55

Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten od...

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Art. 56

Beziehungen der Kantone mit dem Ausland

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen. Diese Vertr...

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Art. 57

Sicherheit

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz...

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Art. 58

Armee

Allgemeine Bestimmungen

Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Die Armee die...

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Art. 59

Militär- und Ersatzdienst

Allgemeine Bestimmungen

Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdie...

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Art. 60

Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee

Allgemeine Bestimmungen

Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bunde...

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Art. 61

Zivilschutz

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über den zivilen Schutz von Personen und Gütern vor den Auswirkungen bewaffneter Ko...

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Art. 61a

Bildungsraum Schweiz

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlä...

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Art. 62

Schulwesen

Allgemeine Bestimmungen

Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig. Sie sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterric...

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Art. 63

Berufsbildung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung. Er fördert ein breites und durchlässiges Angeb...

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Art. 63a

Hochschulen

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund betreibt die Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Er kann weitere Hochschulen und ander...

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Art. 64

Forschung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation. Er kann die Förderung insbesond...

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Art. 64a

Weiterbildung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Er kann die Weiterbildung fördern. Das Gesetz ...

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Art. 65

Statistik

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erhebt die notwendigen statistischen Daten über den Zustand und die Entwicklung von Bevölke...

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Art. 66

Ausbildungsbeiträge

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann den Kantonen Beiträge an ihre Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge an Studierende von ...

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Art. 67

Förderung von Kindern und Jugendlichen

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone tragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürf...

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Art. 67a

Musikalische Bildung

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Sie se...

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Art. 68

Sport

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund fördert den Sport, insbesondere die Ausbildung. Er betreibt eine Sportschule. Er kann Vorsc...

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Art. 69

Kultur

Allgemeine Bestimmungen

Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig. Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von ges...

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Art. 70

Sprachen

Allgemeine Bestimmungen

Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätor...

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Art. 71

Film

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern. Er kann Vorschriften zur Förd...

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Art. 72

Kirche und Staat

Allgemeine Bestimmungen

Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig. Bund und Ka...

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Art. 73

Nachhaltigkeit

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneueru...

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Art. 74

Umweltschutz

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädli...

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Art. 75

Raumplanung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässige...

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Art. 75a

Vermessung

Allgemeine Bestimmungen

Die Landesvermessung ist Sache des Bundes. Der Bund erlässt Vorschriften über die amtliche Vermessun...

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Art. 75b

Zweitwohnungen

Allgemeine Bestimmungen

Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Br...

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Art. 76

Wasser

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der W...

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Art. 77

Wald

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz‑, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. Er ...

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Art. 78

Natur- und Heimatschutz

Allgemeine Bestimmungen

Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig. Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner ...

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Art. 79

Fischerei und Jagd

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund legt Grundsätze fest über die Ausübung der Fischerei und der Jagd, insbesondere zur Erhaltu...

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Art. 80

Tierschutz

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Tiere. Er regelt insbesondere: a. die Tierhaltung ...

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Art. 81

Öffentliche Werke

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann im Interesse des ganzen oder eines grossen Teils des Landes öffentliche Werke errichte...

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Art. 81a

Öffentlicher Verkehr

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf Schiene, Strasse, ...

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Art. 82

Strassenverkehr

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über den Strassenverkehr. Er übt die Oberaufsicht über die Strassen vo...

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Art. 83

Strasseninfrastruktur

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden. Der Bun...

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Art. 84

Alpenquerender Transitverkehr

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die...

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Art. 85

Schwerverkehrsabgabe

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann auf dem Schwerverkehr eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Abgabe erheben, soweit ...

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Art. 85a

Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erhebt eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger...

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Art. 86

Verwendung von Abgaben für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr

Allgemeine Bestimmungen

Die Nationalstrassen sowie die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in ...

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Art. 87

Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und...

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Art. 87a

Eisenbahninfrastruktur

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund trägt die Hauptlast der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur. Die Eisenbahninfrastruktur...

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Art. 87b

Verwendung von Abgaben für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr

Allgemeine Bestimmungen

Für die folgenden Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr werden die Hälfte de...

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Art. 88

Fuss-, Wander- und Velowege

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund legt Grundsätze über Fuss-, Wander- und Velowegnetze fest. Er kann Massnahmen der Kantone u...

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Art. 89

Energiepolitik

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefäch...

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Art. 90

Kernenergie

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes....

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Art. 91

Transport von Energie

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie. Die Gesetzg...

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Art. 92

Post- und Fernmeldewesen

Allgemeine Bestimmungen

Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes. Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswer...

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Art. 93

Radio und Fernsehen

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnis...

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Art. 94

Grundsätze der Wirtschaftsordnung

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Sie wahren die Interessen der...

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Art. 95

Privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann Vorschriften erlassen über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. E...

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Art. 96

Wettbewerbspolitik

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kart...

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Art. 97

Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Er erlässt Vorschriften üb...

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Art. 98

Banken und Versicherungen

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen; er trägt dabei der besonderen Aufgab...

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Art. 99

Geld- und Währungspolitik

Allgemeine Bestimmungen

Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münz...

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Art. 100

Konjunkturpolitik

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund trifft Massnahmen für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung, insbesondere zur Verhü...

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Art. 101

Aussenwirtschaftspolitik

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland. In besonderen Fällen kann e...

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Art. 102

Landesversorgung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für...

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Art. 103

Strukturpolitik

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige und Berufe...

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Art. 104

Landwirtschaft

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete...

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Art. 104a

Ernährungssicherheit

Allgemeine Bestimmungen

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen...

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Art. 105

Alkohol

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bu...

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Art. 106

Geldspiele

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die Geldspiele; er trägt dabei den Interessen der Kantone Rechnun...

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Art. 107

Waffen und Kriegsmaterial

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Er erläss...

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Art. 108

Wohnbau- und Wohneigentumsförderung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Pri...

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Art. 109

Mietwesen

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietz...

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Art. 110

Arbeit

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann Vorschriften erlassen über: a. den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; b. d...

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Art. 111

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die...

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Art. 112

Alters‑, Hinterlassenen‑ und Invalidenversicherung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Er beacht...

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Art. 112a

Ergänzungsleistungen

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone richten Ergänzungsleistungen aus an Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistu...

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Art. 112b

Förderung der Eingliederung Invalider

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund fördert die Eingliederung Invalider durch die Ausrichtung von Geld- und Sachleistungen. Zu ...

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Art. 112c

Betagten- und Behindertenhilfe

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone sorgen für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause. Der Bund unterstü...

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Art. 113

Berufliche Vorsorge

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die berufliche Vorsorge. Er beachtet dabei folgende Grundsätze: a...

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Art. 114

Arbeitslosenversicherung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die Arbeitslosenversicherung. Er beachtet dabei folgende Grundsät...

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Art. 115

Unterstützung Bedürftiger

Allgemeine Bestimmungen

Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeite...

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Art. 116

Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massn...

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Art. 117

Kranken- und Unfallversicherung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung. Er kann die Kranken- und...

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Art. 117a

Medizinische Grundversorgung

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche med...

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Art. 117b

Pflege

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgu...

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Art. 118

Schutz der Gesundheit

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit. Er erlässt Vo...

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Art. 118a

Komplementärmedizin

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmed...

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Art. 118b

Forschung am Menschen

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über die Forschung am Menschen, soweit der Schutz seiner Würde und sei...

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Art. 119

Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

Allgemeine Bestimmungen

Der Mensch ist vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt. Der Bund...

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Art. 119a

Transplantationsmedizin

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Er...

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Art. 120

Gentechnologie im Ausserhumanbereich

Allgemeine Bestimmungen

Der Mensch und seine Umwelt sind vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt. Der Bund erlässt Vor...

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Art. 121

Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen...

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Art. 121a

Steuerung der Zuwanderung

Allgemeine Bestimmungen

Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Bew...

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Art. 122

Zivilrecht

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts ist Sache des Bundes. Für...

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Art. 123

Strafrecht

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes. Für...

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Art. 123a

Artikel 123a

Allgemeine Bestimmungen

Wird ein Sexual- oder Gewaltstraftäter in den Gutachten, die für das Gerichtsurteil nötig sind, als ...

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Art. 123b

Unverjährbarkeit der Strafverfolgung und der Strafe bei sexuellen und bei pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät

Allgemeine Bestimmungen

Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe ...

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Art. 123c

Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Allgemeine Bestimmungen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhäng...

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Art. 124

Opferhilfe

Allgemeine Bestimmungen

Bund und Kantone sorgen dafür, dass Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychis...

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Art. 125

Messwesen

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes....

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Art. 126

Haushaltführung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht. Der Höchstbetrag der im Voran...

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Art. 127

Grundsätze der Besteuerung

Allgemeine Bestimmungen

Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer...

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Art. 128

Direkte Steuern

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann eine direkte Steuer erheben: a. von höchstens 11,5 Prozent auf dem Einkommen der natür...

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Art. 129

Steuerharmonisierung

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Ge...

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Art. 129a

Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann für grosse Unternehmensgruppen Vorschriften über eine Besteuerung im Marktstaat und ei...

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Art. 130

Mehrwertsteuer

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann auf Lieferungen von Gegenständen und auf Dienstleistungen einschliesslich Eigenverbrau...

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Art. 131

Besondere Verbrauchssteuern

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann besondere Verbrauchssteuern erheben auf: a. Tabak und Tabakwaren; b. gebrannten Wasser...

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Art. 132

Stempelsteuer und Verrechnungssteuer

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund kann auf Wertpapieren, auf Quittungen von Versicherungsprämien und auf anderen Urkunden des...

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Art. 133

Zölle

Allgemeine Bestimmungen

Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache ...

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Art. 134

Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung

Allgemeine Bestimmungen

Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der ...

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Art. 135

Finanz- und Lastenausgleich

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund erlässt Vorschriften über einen angemessenen Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und ...

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Art. 136

Politische Rechte

Volksrechte

Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Al...

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Art. 137

Politische Parteien

Volksrechte

Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit....

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Art. 138

Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

Volksrechte

100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiati...

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Art. 139

Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung

Volksrechte

100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiati...

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Art. 139a

Artikel 139a

Volksrechte

...

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Art. 139b

Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf

Volksrechte

Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig über die Initiative und den Gegenentwurf ab. Sie können b...

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Art. 140

Obligatorisches Referendum

Volksrechte

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: a. die Änderungen der Bundesverfassung; b. der ...

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Art. 141

Fakultatives Referendum

Volksrechte

Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Ve...

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Art. 141a

Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen

Volksrechte

Untersteht der Genehmigungsbeschluss eines völkerrechtlichen Vertrags dem obligatorischen Referendum...

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Art. 142

Erforderliche Mehrheiten

Volksrechte

Die Vorlagen, die dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden, sind angenommen, wenn die Mehrheit de...

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Art. 143

Wählbarkeit

Staatsleitung

In den Nationalrat, in den Bundesrat und in das Bundesgericht sind alle Stimmberechtigten wählbar....

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Art. 144

Unvereinbarkeiten

Staatsleitung

Die Mitglieder des Nationalrates, des Ständerates, des Bundesrates sowie die Richterinnen und Richte...

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Art. 145

Amtsdauer

Staatsleitung

Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzle...

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Art. 146

Staatshaftung

Staatsleitung

Der Bund haftet für Schäden, die seine Organe in Ausübung amtlicher Tätigkeiten widerrechtlich verur...

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Art. 147

Vernehmlassungsverfahren

Staatsleitung

Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wich...

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Art. 148

Stellung

Staatsleitung

Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund...

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Art. 149

Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates

Staatsleitung

Der Nationalrat besteht aus 200 Abgeordneten des Volkes. Die Abgeordneten werden vom Volk in direkte...

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Art. 150

Zusammensetzung und Wahl des Ständerates

Staatsleitung

Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone. Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt,...

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Art. 151

Sessionen

Staatsleitung

Die Räte versammeln sich regelmässig zu Sessionen. Das Gesetz regelt die Einberufung. Ein Viertel de...

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Art. 152

Vorsitz

Staatsleitung

Jeder Rat wählt aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten ...

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Art. 153

Parlamentarische Kommissionen

Staatsleitung

Jeder Rat setzt aus seiner Mitte Kommissionen ein. Das Gesetz kann gemeinsame Kommissionen vorsehen....

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Art. 154

Fraktionen

Staatsleitung

Die Mitglieder der Bundesversammlung können Fraktionen bilden....

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Art. 155

Parlamentsdienste

Staatsleitung

Die Bundesversammlung verfügt über Parlamentsdienste. Sie kann Dienststellen der Bundesverwaltung be...

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Art. 156

Getrennte Verhandlung

Staatsleitung

Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt. Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist die Übereins...

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Art. 157

Gemeinsame Verhandlung

Staatsleitung

Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz de...

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Art. 158

Öffentlichkeit der Sitzungen

Staatsleitung

Die Sitzungen der Räte sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen....

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Art. 159

Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr

Staatsleitung

Die Räte können gültig verhandeln, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. In beiden Räten ...

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Art. 160

Initiativrecht und Antragsrecht

Staatsleitung

Jedem Ratsmitglied, jeder Fraktion, jeder parlamentarischen Kommission und jedem Kanton steht das Re...

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Art. 161

Instruktionsverbot

Staatsleitung

Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen. Sie legen ihre Interessenbindungen offe...

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Art. 162

Immunität

Staatsleitung

Die Mitglieder der Bundesversammlung und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeska...

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Art. 163

Form der Erlasse der Bundesversammlung

Staatsleitung

Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Ver...

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Art. 164

Gesetzgebung

Staatsleitung

Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu geh...

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Art. 165

Gesetzgebung bei Dringlichkeit

Staatsleitung

Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, kann von der Mehrheit der Mitglieder ...

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Art. 166

Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge

Staatsleitung

Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und beaufsichtigt die Pfleg...

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Art. 167

Finanzen

Staatsleitung

Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die ...

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Art. 168

Wahlen

Staatsleitung

Die Bundesversammlung wählt die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzl...

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Art. 169

Oberaufsicht

Staatsleitung

Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht aus über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidg...

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Art. 170

Überprüfung der Wirksamkeit

Staatsleitung

Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft wer...

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Art. 171

Aufträge an den Bundesrat

Staatsleitung

Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insb...

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Art. 172

Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

Staatsleitung

Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. Sie gewährlei...

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Art. 173

Weitere Aufgaben und Befugnisse

Staatsleitung

Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Sie trifft Massnahmen zur Wahru...

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Art. 174

Bundesrat

Staatsleitung

Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes....

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Art. 175

Zusammensetzung und Wahl

Staatsleitung

Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesve...

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Art. 176

Vorsitz

Staatsleitung

Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat. Die Bundespräsidentin...

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Art. 177

Kollegial- und Departementalprinzip

Staatsleitung

Der Bundesrat entscheidet als Kollegium. Für die Vorbereitung und den Vollzug werden die Geschäfte d...

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Art. 178

Bundesverwaltung

Staatsleitung

Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Er sorgt für ihre zweckmässige Organisation und eine ziel...

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Art. 179

Bundeskanzlei

Staatsleitung

Die Bundeskanzlei ist die allgemeine Stabsstelle des Bundesrates. Sie wird von einer Bundeskanzlerin...

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Art. 180

Regierungspolitik

Staatsleitung

Der Bundesrat bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert d...

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Art. 181

Initiativrecht

Staatsleitung

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen....

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Art. 182

Rechtsetzung und Vollzug

Staatsleitung

Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfass...

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Art. 183

Finanzen

Staatsleitung

Der Bundesrat erarbeitet den Finanzplan, entwirft den Voranschlag und erstellt die Staatsrechnung. E...

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Art. 184

Beziehungen zum Ausland

Staatsleitung

Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundes...

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Art. 185

Äussere und innere Sicherheit

Staatsleitung

Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neut...

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Art. 186

Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

Staatsleitung

Der Bundesrat pflegt die Beziehungen des Bundes zu den Kantonen und arbeitet mit ihnen zusammen. Er ...

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Art. 187

Weitere Aufgaben und Befugnisse

Staatsleitung

Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung u...

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Art. 188

Stellung des Bundesgerichts

Staatsleitung

Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. Das Gesetz bestimmt die Organi...

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Art. 189

Zuständigkeiten des Bundesgerichts

Staatsleitung

Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung: a. von Bundesrecht; b. von Völkerrecht;...

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Art. 190

Massgebendes Recht

Staatsleitung

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden ...

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Art. 191

Zugang zum Bundesgericht

Staatsleitung

Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht. Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von...

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Art. 191a

Weitere richterliche Behörden des Bundes

Staatsleitung

Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der ...

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Art. 191b

Richterliche Behörden der Kantone

Staatsleitung

Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-...

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Art. 191c

Richterliche Unabhängigkeit

Staatsleitung

Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht ver...

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Art. 192

Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen

Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. Wo die Bundesverfassung un...

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Art. 193

Totalrevision

Allgemeine Bestimmungen

Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der beiden Räte vorgeschlagen o...

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Art. 194

Teilrevision

Allgemeine Bestimmungen

Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlo...

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Art. 195

Inkrafttreten

Allgemeine Bestimmungen

Die ganz oder teilweise revidierte Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sie von Volk und Ständen an...

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Art. 196

Übergangsbestimmungen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung

Allgemeine Bestimmungen

Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksi...

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Art. 197

Übergangsbestimmungen nach Annahme der Bundesverfassung vom 18. April 1999

Allgemeine Bestimmungen

Die Schweiz tritt der Organisation der Vereinten Nationen bei. Der Bundesrat wird ermächtigt, an den...

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