Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung🗳️Politik & Demokratie

Artikel 169

Oberaufsicht

Einfach erklärt

Die Bundesversammlung beaufsichtigt den Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Gerichte.

Gesetzestext

1Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht aus über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.

2Den vom Gesetz vorgesehenen besonderen Delegationen von Aufsichtskommissionen können keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Staatsleitung

Artikel 178

Bundesverwaltung

Einfach erklärt

Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung und sorgt für ihre gute Organisation. Die Verwaltung ist in Departemente gegliedert.

Gesetzestext

1Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Er sorgt für ihre zweckmässige Organisation und eine zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben.

2Die Bundesverwaltung wird in Departemente gegliedert; jedem Departement steht ein Mitglied des Bundesrates vor.

3Verwaltungsaufgaben können durch Gesetz Organisationen und Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts übertragen werden, die ausserhalb der Bundesverwaltung stehen.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 82

Strassenverkehr

Einfach erklärt

Der Bund regelt den Strassenverkehr und beaufsichtigt die wichtigsten Strassen. Öffentliche Strassen sind grundsätzlich gebührenfrei.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften über den Strassenverkehr.

2Er übt die Oberaufsicht über die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung aus; er kann bestimmen, welche Durchgangsstrassen für den Verkehr offen bleiben müssen.

3Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen.

Staatsleitung

Artikel 187

Weitere Aufgaben und Befugnisse

Einfach erklärt

Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.

Gesetzestext

1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • a.Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
  • b.Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
  • c.Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
  • d.Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht.

2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.

Staatsleitung

Artikel 174

Bundesrat

Einfach erklärt

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.

Gesetzestext

Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42

Aufgaben des Bundes

Einfach erklärt

Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist.

Gesetzestext

1Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.