Artikel 42
Aufgaben des Bundes
Einfach erklärt
Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist.
Gesetzestext
1Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.
Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist.
1Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.
Aufgaben der Kantone
Die Kantone bestimmen selbst, welche Aufgaben sie in ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen.
Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.
Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben
Der Bund übernimmt nur Aufgaben, die für die Kantone zu gross sind oder einheitlich geregelt werden müssen. Wer von einer Leistung profitiert, trägt die Kosten. Grundversorgung muss für alle gleich zugänglich sein.
1Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.
2Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten.
3Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen.
4Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen.
5Staatliche Aufgaben müssen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.
Weitere Aufgaben und Befugnisse
Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.
1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.
Weitere Aufgaben und Befugnisse
Die Bundesversammlung sorgt für die äussere und innere Sicherheit, ordnet den Aktivdienst an, prüft Volksinitiativen und spricht Begnadigungen aus.
1Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
2Die Bundesversammlung behandelt ausserdem Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen und keiner anderen Behörde zugewiesen sind.
3Das Gesetz kann der Bundesversammlung weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.
Weitere richterliche Behörden des Bundes
Der Bund hat ein Strafgericht und weitere Gerichte für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
1Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen.
2Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung.
3Das Gesetz kann weitere richterliche Behörden des Bundes vorsehen.