Artikel 187
Weitere Aufgaben und Befugnisse
Einfach erklärt
Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.
Gesetzestext
1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
- a.Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
- b.Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
- c.Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
- d.Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht.
2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.