Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 43a

Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten. Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen. Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen. Staatliche Aufgaben müssen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024