Artikel 117a
Medizinische Grundversorgung
Einfach erklärt
Bund und Kantone sorgen für eine gute medizinische Grundversorgung für alle. Die Hausarztmedizin wird als wichtiger Bestandteil anerkannt und gefördert.
Gesetzestext
1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.
2Der Bund erlässt Vorschriften über:
- a.die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe;
- b.die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin.