Artikel 103
Strukturpolitik
Einfach erklärt
Der Bund kann wirtschaftlich bedrohte Regionen und Wirtschaftszweige unterstützen.
Gesetzestext
Der Bund kann wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige und Berufe fördern, wenn zumutbare Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausreichen. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.