Artikel 27
Wirtschaftsfreiheit
Einfach erklärt
Jede Person darf ihren Beruf frei wählen und ein Geschäft betreiben. Die Wirtschaftsfreiheit ist geschützt.
Gesetzestext
1Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.
2Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.