Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 92

Post- und Fernmeldewesen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes. Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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