BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 92
Post- und Fernmeldewesen
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes. Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 2024