Artikel 178
Bundesverwaltung
Einfach erklärt
Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung und sorgt für ihre gute Organisation. Die Verwaltung ist in Departemente gegliedert.
Gesetzestext
1Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Er sorgt für ihre zweckmässige Organisation und eine zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben.
2Die Bundesverwaltung wird in Departemente gegliedert; jedem Departement steht ein Mitglied des Bundesrates vor.
3Verwaltungsaufgaben können durch Gesetz Organisationen und Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts übertragen werden, die ausserhalb der Bundesverwaltung stehen.