BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 155
Parlamentsdienste
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Bundesversammlung verfügt über Parlamentsdienste. Sie kann Dienststellen der Bundesverwaltung beiziehen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Zuletzt aktualisiert: 2024