Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 171

Aufträge an den Bundesrat

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.

Zuletzt aktualisiert: 2024