Artikel 171
Aufträge an den Bundesrat
Einfach erklärt
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen.
Gesetzestext
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.