Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung🗳️Politik & Demokratie

Artikel 181

Initiativrecht

Einfach erklärt

Der Bundesrat legt der Bundesversammlung Gesetzesentwürfe vor.

Gesetzestext

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Artikel 160

Initiativrecht und Antragsrecht

Einfach erklärt

Jedes Ratsmitglied, jede Fraktion, jede Kommission und jeder Kanton kann der Bundesversammlung Vorschläge unterbreiten.

Gesetzestext

1Jedem Ratsmitglied, jeder Fraktion, jeder parlamentarischen Kommission und jedem Kanton steht das Recht zu, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten.

2Die Ratsmitglieder und der Bundesrat haben das Recht, zu einem in Beratung stehenden Geschäft Anträge zu stellen.

Staatsleitung

Artikel 184

Beziehungen zum Ausland

Einfach erklärt

Der Bundesrat führt die Aussenpolitik, vertritt die Schweiz nach aussen und schliesst Verträge ab. Er legt sie der Bundesversammlung zur Genehmigung vor.

Gesetzestext

1Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.

2Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.

3Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.

Staatsleitung

Artikel 174

Bundesrat

Einfach erklärt

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.

Gesetzestext

Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.

Volksrechte

Artikel 140

Obligatorisches Referendum

Einfach erklärt

Über Verfassungsänderungen und den Beitritt zu internationalen Organisationen müssen Volk und Stände abstimmen (obligatorisches Referendum).

Gesetzestext

1Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

  • a.die Änderungen der Bundesverfassung;
  • b.der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
  • c.die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

2Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:

  • a.die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
  • a bis.
  • b.die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
  • c.die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.
Staatsleitung

Artikel 171

Aufträge an den Bundesrat

Einfach erklärt

Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen.

Gesetzestext

Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.