Artikel 184
Beziehungen zum Ausland
Einfach erklärt
Der Bundesrat führt die Aussenpolitik, vertritt die Schweiz nach aussen und schliesst Verträge ab. Er legt sie der Bundesversammlung zur Genehmigung vor.
Gesetzestext
1Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.
2Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.
3Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.