BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 172
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. Sie gewährleistet die Kantonsverfassungen. Sie genehmigt die Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland, wenn der Bundesrat oder ein Kanton Einsprache erhebt.
Zuletzt aktualisiert: 2024