Artikel 51
Kantonsverfassungen
Einfach erklärt
Jeder Kanton hat eine demokratische Verfassung, die vom Volk genehmigt werden muss. Der Bund prüft, ob die Kantonsverfassungen dem Bundesrecht entsprechen.
Gesetzestext
1Jeder Kanton gibt sich eine demokratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt.
2Die Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes. Der Bund gewährleistet sie, wenn sie dem Bundesrecht nicht widersprechen.