Artikel 181
Initiativrecht
Einfach erklärt
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung Gesetzesentwürfe vor.
Gesetzestext
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen.
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung Gesetzesentwürfe vor.
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen.
Initiativrecht und Antragsrecht
Jedes Ratsmitglied, jede Fraktion, jede Kommission und jeder Kanton kann der Bundesversammlung Vorschläge unterbreiten.
1Jedem Ratsmitglied, jeder Fraktion, jeder parlamentarischen Kommission und jedem Kanton steht das Recht zu, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten.
2Die Ratsmitglieder und der Bundesrat haben das Recht, zu einem in Beratung stehenden Geschäft Anträge zu stellen.
Beziehungen zum Ausland
Der Bundesrat führt die Aussenpolitik, vertritt die Schweiz nach aussen und schliesst Verträge ab. Er legt sie der Bundesversammlung zur Genehmigung vor.
1Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.
2Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.
3Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.
Bundesrat
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.
Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.
Obligatorisches Referendum
Über Verfassungsänderungen und den Beitritt zu internationalen Organisationen müssen Volk und Stände abstimmen (obligatorisches Referendum).
1Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
2Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
Aufträge an den Bundesrat
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen.
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.