Artikel 110
Arbeit
Einfach erklärt
Der Bund kann Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen und Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklären. Der 1. August ist bezahlter Bundesfeiertag.
Gesetzestext
1Der Bund kann Vorschriften erlassen über:
- a.den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- b.das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, insbesondere über die gemeinsame Regelung betrieblicher und beruflicher Angelegenheiten;
- c.die Arbeitsvermittlung;
- d.die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.
2Gesamtarbeitsverträge dürfen nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie begründeten Minderheitsinteressen und regionalen Verschiedenheiten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Koalitionsfreiheit nicht beeinträchtigen.
3Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.