Artikel 177
Kollegial- und Departementalprinzip
Einfach erklärt
Der Bundesrat entscheidet als Kollegium (gemeinsam). Die Geschäfte werden auf sieben Departemente verteilt.
Gesetzestext
1Der Bundesrat entscheidet als Kollegium.
2Für die Vorbereitung und den Vollzug werden die Geschäfte des Bundesrates nach Departementen auf die einzelnen Mitglieder verteilt.
3Den Departementen oder den ihnen unterstellten Verwaltungseinheiten werden Geschäfte zur selbstständigen Erledigung übertragen; dabei muss der Rechtsschutz sichergestellt sein.