Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 182

Rechtsetzung und Vollzug

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist. Er sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung, der Beschlüsse der Bundesversammlung und der Urteile richterlicher Behörden des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: 2024