BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 191b
Richterliche Behörden der Kantone
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen. Sie können gemeinsame richterliche Behörden einsetzen.
Zuletzt aktualisiert: 2024