Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 191b

Richterliche Behörden der Kantone

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen. Sie können gemeinsame richterliche Behörden einsetzen.

Zuletzt aktualisiert: 2024