Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 24

Niederlassungsfreiheit

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.

Zuletzt aktualisiert: 2024