Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 9

Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024