BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 145
Amtsdauer
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Für die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts beträgt die Amtsdauer sechs Jahre.
Zuletzt aktualisiert: 2024