BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 191
Zugang zum Bundesgericht
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht. Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann es eine Streitwertgrenze vorsehen. Für bestimmte Sachgebiete kann das Gesetz den Zugang zum Bundesgericht ausschliessen. Für offensichtlich unbegründete Beschwerden kann das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
Zuletzt aktualisiert: 2024