BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 82
Strassenverkehr
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund erlässt Vorschriften über den Strassenverkehr. Er übt die Oberaufsicht über die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung aus; er kann bestimmen, welche Durchgangsstrassen für den Verkehr offen bleiben müssen. Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen.
Zuletzt aktualisiert: 2024