Bundesverfassung
Zurück zu: Alle Artikel
BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 82

Strassenverkehr

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund erlässt Vorschriften über den Strassenverkehr. Er übt die Oberaufsicht über die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung aus; er kann bestimmen, welche Durchgangsstrassen für den Verkehr offen bleiben müssen. Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen.

Zuletzt aktualisiert: 2024