BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 85a
Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund erhebt eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen.
Zuletzt aktualisiert: 2024