Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 51

Kantonsverfassungen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Jeder Kanton gibt sich eine demokratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Die Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes. Der Bund gewährleistet sie, wenn sie dem Bundesrecht nicht widersprechen.

Zuletzt aktualisiert: 2024