Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung🗳️Politik & Demokratie

Artikel 160

Initiativrecht und Antragsrecht

Einfach erklärt

Jedes Ratsmitglied, jede Fraktion, jede Kommission und jeder Kanton kann der Bundesversammlung Vorschläge unterbreiten.

Gesetzestext

1Jedem Ratsmitglied, jeder Fraktion, jeder parlamentarischen Kommission und jedem Kanton steht das Recht zu, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten.

2Die Ratsmitglieder und der Bundesrat haben das Recht, zu einem in Beratung stehenden Geschäft Anträge zu stellen.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.

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Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.

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Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

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Die Bundesversammlung pflegt die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen, gewährleistet die Kantonsverfassungen und genehmigt Verträge der Kantone.

Gesetzestext

1Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen.

2Sie gewährleistet die Kantonsverfassungen.

3Sie genehmigt die Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland, wenn der Bundesrat oder ein Kanton Einsprache erhebt.